- N E W S L E T T E R -
Sehr geehrte Damen und Herren!
In den vergangenen Präsidentenkonferenzen (24. März und 24. November 2023) haben wir immer wieder betont, dass Züchterinnen und Züchtern bei Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen der ZEO des ÖKV und der Rasse betreuenden Verbandskörperschaft – auch aus kartellrechtlichen Gründen - entsprechende Abstammungsnachweise für ihre Welpen auszustellen sind. Dies hat unabhängig von der Mitgliedschaft zu einer Verbandskörperschaft zu erfolgen.
Wir möchten nochmals in Erinnerung rufen, dass für jene Züchterinnen und Züchter, die sich diesbezüglich nicht korrekt behandelt fühlen, eine eigene Ombudsstelle eingerichtet wurde, die unter der eMailadresse
Mit der Bitte um Berücksichtigung und Weiterleitung dieser Information an Ihre Mitglieder verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Österreichischer Kynologenverband
Siegfried-Marcus-Str. 7
A-2362 Biedermannsdorf
Tel.: +43-(0)2236/710 667 21
Fax: +43-(0)2236/710 667- 31
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Homepage: www.oekv.at
ÖKV Multimediabroschüre: www.unserebroschuere.at/Oesterreichischer_Kynologenverband/WebView/